Im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes sind die Gemeinden des Aargaus aufgefordert, den Eltern den Zugang zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot zu ermöglichen. Zur Umsetzung des Gesetzes in Aarau legte der Stadtrat verschiedene Reglemente und Verordnungen vor. Am 24. August 2018 lief die Frist für die Vernehmlassung zum neuen Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) ab. Pro Aarau hat sich ausführlich geäussert. Verschiedene Bestimmungen sind strittig und müssen verändert und/oder ergänzt werden. Die Definition, dass ein Angebot als bedarfsgerecht angesehen wird, wenn die Erziehungsberechtigten innerhalb von acht Monaten einen Betreuungsplatz finden können, geht am Ziel des Gesetzes vorbei. Aus der Sicht von Pro Aarau sollen die Qualitätskriterien, die eine anerkannte Einrichtung erfüllen muss, besser definiert werden. Dies betrifft die Einhaltung tarifkonformer Löhne, die korrekten Berechnung von Praktikumsstellen und die Qualifikation der Mitarbeitenden. Bei der Festlegung der Subventionen für die Erziehungsberechtigten drängen sich verschiedene Änderungen auf, wie eine stärkere Berücksichtigung, wenn mehrere Geschwister betreut werden sollen.