• Für bewilligungspflichtige Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und mit mehr als 500 Personen ist ein Abfall- und Entsorgungskonzept einzureichen.
• Es dürfen in der Regel nur Mehrwegbecher sowie Depotflaschen verwendet werden.
• Ausnahmen von dieser Regel sollen nur möglich sein, wenn dies im Einzelfall nicht zumutbar ist und andere geeignete Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Abfalls vorgesehen sind. , der eine Mehrwegbecherpflicht an öffentlichen Anlässen zwingend macht.
Pro Aarau liegt eine nachhaltige und ökologische Stadt am Herzen. Die Mehrwegbecherpflicht für öffentliche Veranstaltungen hat ökologisch klare Vorteile. die es nun für die Stadt zu nutzen gilt.
Link zur Motion https://www.aarau.ch/public/upload/assets/5427/2018_12_07_Motion_Einwegbecherpflicht_an_oeffentlichen_Anlaessen.pdf
Link zum Bericht der Aargauer Zeitung https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/neue-motion-doch-noch-mehrwegbecher-an-grossanlaessen-133830517