Der Einwohnerrat hat in seiner Sitzung vom 26. August 2024 dem Projektierungskredit für die Erneuerung des Leichtathletik-Stadions im Schachen mit deutlicher Mehrheit (39 zu 7 Stimmen) zugestimmt. Ein Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion blieb chancenlos.
Pro Aarau freut sich über das klare, positive Signal des Einwohnerrats, das eine zeitnahe Modernisierung und den Ausbau der städtischen Sportinfrastruktur ermöglicht. Aus dem Votum von Pro-Aarau-Einwohnerrat Samir Hertig:
«[...] Vor dem bekannten Hintergrund, dass die Kapazitäten der Sportinfrastruktur bereits heute aus allen Nähten platzt, der zusätzliche Bedarf klar ausgewiesen ist und man in der Umsetzung des Projekts bereits hinterherhinkt, ist eine Zurückweisung, wie die SVP-Fraktion fordert, aufgrund der damit zwangsmässig verbundenen Verzögerung keine Option. Pro Aarau teilt das Anliegen, Synergien zu nutzen, das Projekt effizient, kostenfreundlich und vor allem bedarfsgerecht umzusetzen. Aber wir haben das Vertrauen in die Verwaltung, dass die angesprochene Potenzialnutzung auch im Interesse der Verantwortlichen liegt. [...] Mit den zeitlich verzögerten Projekten des Schwimmbads und der Fussballsportanlage im Schachen bietet sich zudem die Chance, zeitlich verzögert auf die gewonnen Erfahrungen zu reagieren und die entsprechenden Projekte gegebenfalls anzupassen oder neu zu dimensionieren.»
Ausblick und weiteres Vorgehen
Der Stadtrat wird planmässig im Frühjahr 2025 über das Vorprojekt inklusive Kostenschätzung entscheiden. Der Einwohnerrat wird im Spätjahr 2025 über den Baukredit von voraussichtlich 8'890'000 CHF abstimmen, der im 1. Quartal 2026 zur Volksabstimmung gebracht werden soll. Bei reibungslosem Verlauf können die Bauarbeiten Ende 2026 beginnen und im Herbst 2027 abgeschlossen sein. Die Bauprojekte Schwimmbads Schachen und Sportanlage Schachen stehen ebenfalls in den Startlöchern. Für die Fussballanlage wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellt, die im Oktober 2024 vorliegen soll. Noch in diesem Jahr wird der Stadtrat die nächsten Schritte beschliessen, bevor die Ortsbürgergemeinde als Landeigentümerin an ihrer Sommersitzung den Projektierungsstart einleitet.