Am 26. November 2017 stimmen wir in Aarau über die Änderung der Gemeindeordnung ab. Eine erfolgreiche Motion von Pro Aarau ist die Grundlage für diese Abstimmung. Worum geht es: Seit 2003 hat das Bundesgericht Einbürgerungsentscheide als Verwaltungsakte qualifziert. Neu soll deshalb der Stadtrat und nicht mehr der Einwohnerrat das Gemeindebürgerrecht zusichern. Das bedeutet eine Vereinfachung des Verfahrens. Der Einwohnerrat ist weiterhin durch die Einbürgerungskommission beteiligt, die im persönlichen Kontakt die staatsbürgerliche Integrationsprüfung durchführt.